Rechtliches

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von uns angebotenen Dienstleistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (August 2024)

Die rechtsgültig unterzeichnete Offerte inkl. Anhänge (nachfolgend «Offerte») zwischen der REALVIEW AG, einer schweizerischen Firma, die an der Minervastrasse 126 in 8032 Zürich eingetragen ist (nachfolgend «Anbieterin») und dem Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Lizenznehmer»), sowie die vorliegenden Geschäftsbedingungen inkl. Anhang (nachfolgend «AGB») sind integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen der Anbieterin und dem Kunden (nachfolgend «Vereinbarung»). Anbieterin und Kunde gelten in den AGB je als «Partei» und zusammen als «Parteien».

Mit der Unterzeichnung der Offerte erklären sich die Parteien einverstanden, an diese AGB gebunden zu sein. Wenn der Kunde die Dienstleistung (Definition siehe Ziffer 1.1.1. dieser AGB) nutzt, ohne die Offerte unterzeichnet zu haben, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese AGB und die Offerte die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden regeln.

Die AGB werden immer beigefügt, wenn eine Vereinbarung darauf verweist. Darüber hinaus steht die aktuelle Version der AGB jederzeit auf der Webseite der Anbieterin zur Verfügung (realview.ch/rechtliches) und ersetzt sämtliche früheren Versionen.

1. Dienstleistungen

1.1. Allgemein

1.1.1. Die Anbieterin betreibt eine Software (nachfolgend «Software») gemäss Offerte, und erbringt in diesem Zusammenhang für den Kunden bestimmte zusätzliche Dienstleistungen (zusammen mit der Software die «Dienstleistung»).

1.1.2. Die Bezugnahme auf «Software» in den nachfolgenden Bestimmungen umfasst grundsätzlich sämtliche von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Software-Applikationen. Betrifft eine Regelung ausschliesslich eine bestimmte Software-Applikation der Anbieterin, wird sie explizit benannt.

1.1.3. Als Teil der Dienstleistung ist die Anbieterin für folgende Handlungen zuständig:

  1. Sie betreibt die Software und erbringt die Support-Dienstleistungen gemäss dem Service Level Agreement (nachfolgend «SLA») nach Anhang 1 (nachfolgend «Support-Dienstleistungen»); und
  2. Sie gewährt dem Kunden Zugriff auf die Software in ihrer neusten Version, damit dieser die Dienstleistung benutzen und die Support-Dienstleistungen erhalten kann.
 

1.2. Wartung und Upgrades

1.2.1. Während der Vertragslaufzeit (Definition siehe Ziffer 11.2 dieser AGB) überwacht die Anbieterin kontinuierlich die Funktionalität der Software und behebt unverzüglich alle Softwarefehler, soweit dies technisch möglich ist (nachfolgend «Wartung»). Sie kann in Übereinstimmung mit Ziffer 6 Anhang 1 jederzeit Upgrades durchführen.

1.2.2. Die Anbieterin kann Drittpersonen für die Bereitstellung der Dienstleistung einschliesslich der Wartung und der Durchführung von Upgrades nach eigenem Ermessen beauftragen (nachfolgend «Unterauftragnehmer»), ohne dass hierfür die Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Werden im Rahmen der geplanten Arbeiten durch den Unterauftragnehmer Personendaten des Endkunden bearbeitet, bleiben die Bestimmungen der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ausdrücklich vorbehalten.

1.3. Zusatzleistungen

1.3.1. Sämtliche Zusatzleistungen werden nach effektivem Aufwand zu den aktuellen Stundenansätzen gemäss Offerte verrechnet.

1.3.2. Zu den Zusatzleistungen gehören auch Schulungen (inkl. Fahrspesen), das Importieren von bestehenden Datensätzen und Parametern, sowie individuelle Anpassungen der Software auf Wunsch des Endkunden.

1.3.3. Individuelle Anpassungen der Software beziehen sich nur auf die aktuelle Version. Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche auf nachfolgende Versionen der Software zu übertragen.

1.4. Bezug von Hardware und Zubehör

1.4.1. Erfolgt der Bezug von Hardware und/oder Zubehör über die Anbieterin, wird gemäss Vereinbarung geliefert oder zur Abholung bereitgestellt.

1.4.2. Der Kunde ist für den Unterhalt der Hardware und/oder des Zubehörs verantwortlich. Allfällige Gewährleistungsforderungen hat der Kunde direkt an den Hersteller zu richten.

1.5. Datenaustausch mit Dritten

1.5.1. Stimmt der Kunde dem Datenaustausch mit externen Schnittstellen zu (beispielsweise B’files, Plotjet und ähnlichen), werden seine Daten diesen Dritten zugänglich gemacht und können mit ihnen geteilt werden.

2. Rechte und Pflichten des Kunden

2.1. Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden

2.1.1. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung gewährt die Anbieterin dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz zur Online-Nutzung der Softwares für die in diesen AGB angegebenen Zwecke (nachfolgend der «erlaubte Verwendungszweck»).

2.1.2. Die Nutzungsrechte beziehen sich nur auf den Objektcode, nicht aber auf den Quellcode. Der Kunde darf weder die Software, noch ihre Funktionalität oder ihre Struktur kopieren. Der Kunde muss die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Software haben.

2.1.3 Die Verwendung der Software durch den Kunden unterliegt den folgenden Lizenzbestimmungen:

  1. Der Kunde darf die Software nur für den erlaubten Verwendungszweck verwenden;
  2. Dem Kunden ist es nicht erlaubt:
    1. die Software, oder einen Teil davon, anders als in Übereinstimmung mit der in der Offerte und/oder diesen AGB erteilten Lizenz, zu kopieren oder zu reproduzieren, wozu auch das Ausdrucken des Programmcodes gehört;
    2. die Software, oder einen Teil davon, zu verkaufen, unterzulizenzieren, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu liefern, zu vertreiben, neu zu verteilen, zu veröffentlichen oder neu zu veröffentlichen;
    3. die Software, oder einen Teil davon, zu modifizieren, abzuändern, anzupassen, zu übersetzen, zu bearbeiten oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;
    4. die Software, oder einen Teil davon, rückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren (es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben);
    5. die Software anders als in Übereinstimmung mit den Anweisungen der Anbieterin zu verwenden;
    6. die Software auf irgendeine Weise zu verwenden, die rechtswidrig, illegal, betrügerisch, oder schädlich ist, oder es in Verbindung mit einem rechtswidrigen, illegalen, betrügerischen oder schädlichen Zweck oder einer rechtswidrigen, illegalen, betrügerischen oder schädlichen Aktivität zu verwenden;
    7. die Software in einer Weise zu verwenden, die eine Beschädigung der Software oder eine Beeinträchtigung der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit der Dienstleistung oder eines Bereichs davon verursacht oder verursachen kann; oder
    8. die auf die Software angewandten technischen Massnahmen zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung zu umgehen, zu entfernen, oder zu versuchen sie zu umgehen oder zu entfernen.
  3. Die Nutzungslizenz dieser Software wird ausschliesslich Personen gewährt, die in direkter Verbindung mit dem Lizenznehmer stehen. Dies umfasst Mitarbeiter, Agenten und Unterauftragnehmer des Lizenznehmers, dessen Kunden sowie Personen, die im Rahmen des betreffenden Projekts direkt mit den Kunden des Lizenznehmers zusammenarbeiten.
  4. Der Kunde darf und verpflichtet sich dazu, keine Unterlizenzen für sein Recht auf Zugang und Nutzung der Software zu vergeben oder Unbefugten den Zugang oder die Nutzung der Software zu gestatten.
 

2.1.4 Weder während, noch nach der Vertragslaufzeit hat der Kunde ein Recht auf direkten oder indirekten Zugriff auf den Quellcode der Software.

2.1.5 Bei der Verwendung der Software und der Inanspruchnahme von Zusatzleistungen hat der Kunde die Nutzungs-, Lizenz- oder Geschäftsbedingungen von Drittanbietern zu akzeptieren (Software-Hersteller, Rechenzentrumsbetreiber, Cloud- und Hostingbetreiber).

2.1.6 Der Kunde muss alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen über den Account des Kunden auf die Software zugreifen werden oder können.

2.1.7 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, interne Richtlinien, Gewerkschaftsverträge sowie die gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Länder bezüglich des Datenschutzes einzelner Mitarbeiter sicherzustellen und einzuhalten.

2.1.8 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Zugriff auf die Software nur auf Personen beschränkt ist, die zur Nutzung der Software berechtigt sind.

2.2 Nutzung der Claris FileMaker Lizenzen

2.2.1 Mit der Lizenz für die Software der Anbieterin erwirbt der Kunde eine entsprechende Anzahl nicht exklusiver Lizenzen der Claris International Inc. für die Datenbanksoftware Claris FileMaker (nachfolgend «Claris FileMaker-Lizenz»). Diese Lizenzen berechtigen den Kunden ausschliesslich zur Nutzung der Datenbanken der Anbieterin.

2.2.2 Claris FileMaker-Lizenzen sind personenbezogen und übertragbar. Sie werden vom Kunden verwaltet und dürfen ausschliesslich von der jeweiligen Lizenzinhaberin oder dem jeweiligen Lizenzinhaber verwendet werden.

2.2.3 Nach Beendigung der Vereinbarung haben der Kunde und die jeweiligen Lizenzinhaberinnen und Lizenzinhaber jegliche Nutzung der Claris FileMaker-Lizenzen einzustellen und sämtliche Kopien der Claris FileMaker Software, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und der Software der Anbieterin stehen, zu deinstallieren.

2.2.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Claris International Inc. mit Sitz in 5201 Patrick Henry Drive, Santa Clara, Kalifornien 95054, eine Drittbegünstigte der Vereinbarung zwischen der Anbieterin und dem Kunden ist. Die Bestimmungen der Ziffern 2 und 3 sind ausdrücklich zum Nutzen von Claris vorgesehen und können von Claris zusätzlich zur Anbieterin durchgesetzt werden.

2.3 Pflicht zur Zusammenarbeit

2.3.1 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die für die Nutzung der Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme bereitzustellen.

2.3.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Beschaffung, den Unterhalt und die korrekte Einrichtung der erforderlichen IT-Systeme, auch wenn die Anbieterin dem Kunden die Dienstleistung zusammen mit der Hardware verkauft.

2.3.3 Es gelten die jeweils geltenden spezifischen Systemvoraussetzungen gemäss Webseite der Anbieterin.

2.3.4 Der Kunde ist verpflichtet, jeweils die aktuelle Version der Software zu installieren.

2.3.5 Der Kunde stellt sicher, dass alle Anweisungen von einem ordnungsgemäss bevollmächtigten Vertreter erteilt werden. Die Anbieterin darf davon ausgehen, dass sämtliche Vertreter des Kunden, von denen sie Anweisungen erhält, über die notwendigen Ermächtigungen verfügen.

3 Gebühren

3.1 Der Kunde erklärt sich bereit, die Gebühren gemäss Offerte zu bezahlen.

3.2 Die Gebühren sind, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, jeweils im Voraus zu bezahlen.

3.3 Wenn der Kunde einen der Anbieterin geschuldeten Betrag nicht fristgerecht bezahlt, kann die Anbieterin dem Kunden Zinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr auf den überfälligen Betrag in Rechnung stellen (die Zinsen fallen täglich an und werden vierteljährlich aufgezinst).

3.4 Die Anbieterin kann den Zugriff auf die Software und die Bereitstellung der Dienstleistung aussetzen und verweigern, wenn die vom Kunden an die Anbieterin zu bezahlenden Beträge um mehr als [dreissig] (30) Tage fällig sind. Im Falle einer Suspendierung der Dienstleistung bleibt der Kunde vollumfänglich zur Bezahlung der Gebühren verpflichtet. Gleichzeitig ist er aber nicht mehr berechtigt, Rückerstattungen oder Schadenersatz zu fordern.

3.5 Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Gebühren jederzeit zu ändern. Solche Änderungen haben für laufende Verträge erst ab der nächsten Verlängerung Gültigkeit, vorausgesetzt, die Anbieterin hat eine Erhöhung mindestens dreissig (30) Tage vor Ablauf der laufenden Vertragszeit angekündigt.

4 Immaterialgüterrechte

4.1 Sämtliche Immaterialgüterrechte an der Dienstleistung, der Software sowie an sämtlichen Anpassungen, Upgrades, Weiterentwicklungen und Änderungen gehören ausschliesslich der Anbieterin. Dazu gehören auch Benutzerdokumentationen, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme und weitere Erzeugnisse, die die Anbieterin dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich gemacht hat. Der Kunde erwirbt durch die Nutzung keinerlei Rechte.

4.2 Sämtliche Immaterialgüterrechte an Zusatzentwicklungen oder spezifischen Anpassungen der Software oder Dienstleistung, die die Anbieterin auf Wunsch des Kunden durchführt, verbleiben vollumfänglich bei der Anbieterin.

4.3 Der Kunde darf Hinweise auf die Immaterialgüterrechte weder verändern, beseitigen oder auf andere Art unkenntlich machen.

5 Eigentum der Daten

5.1 Der Kunde ist Eigentümer der Daten und Inhalte, die er über die Dienstleistung verwendet.

5.2 Der Kunde anerkennt, dass alle Datenmodelle und Algorithmen, die von der Anbieterin auf der Grundlage der Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden und der Daten des Kunden generiert werden, das alleinige Eigentum der Anbieterin sind und von der Anbieterin nach freiem Ermessen für beliebige Zwecke verwendet werden können.

6. Garantien

6.1 Der Kunde garantiert der Anbieterin, dass:

  1. er den gesetzlichen Anspruch und die Befugnis hat, die Verpflichtungen aus der Vereinbarung einzugehen und zu erfüllen;
  2. er seine Daten und Informationen vor der Eingabe in die Software auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu überprüfen und modernste Virenschutzprogramme zu verwenden hat;
  3. er die Dienstleistung in strikter Übereinstimmung mit allen Gesetzen und den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen nutzen wird;
  4. er die Anbieterin bei Kenntnis von Missbrauch umgehend informieren wird und geeignet Abhilfe schafft;
  5. alle Personen, die in seinem Namen Zugang zur Dienstleistung haben, die ihm durch diese AGB auferlegten Pflichten ebenfalls einhalten.
 

6.2 Die Anbieterin garantiert dem Kunden, dass:

  1. sie den gesetzlichen Anspruch und die Befugnis hat, die Verpflichtungen aus der Vereinbarung einzugehen und zu erfüllen;
  2. sie die Eigentümerin der Dienstleistung ist und die Dienstleistung nach derzeitigem Kenntnisstand der Anbieterin keine Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzt;
  3. sie die Software mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt hat;
  4. sie ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erfüllen wird.
 

6.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:

  1. eine komplexe Software nie völlig frei von Mängeln und (Programm-)Fehlern ist und die Anbieterin keine Garantie oder Zusicherung abgibt, dass die Dienstleistung völlig frei von solchen Mängeln und (Programm-)Fehlern sein wird;
  2. eine komplexe Software nie völlig frei von Sicherheitslücken ist und vorbehaltlich der anderen Bestimmungen der Vereinbarung die Anbieterin keine Garantie oder Zusicherung abgibt, dass die Dienstleistung völlig sicher ist;
  3. die Anbieterin keine Zusicherung abgeben kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Dienstleistung;
  4. die Anbieterin keine Zusicherungen abgeben kann, dass die Dienstleistung mit anderen Anwendungen, Programmen oder Software kompatibel ist; und
  5. die Anbieterin weder garantiert, noch zusichert, dass die Software und Dienstleistungen von Drittanbietern, auf denen die Dienstleistung basiert, frei von Mängeln und Fehlern ist;
 

6.4 Alle Gewährleistungen und Zusicherungen der Parteien in Bezug auf die Dienstleistung und insbesondere auf die Software wurden in den Bestimmungen der Vereinbarung ausdrücklich festgelegt. Soweit es das anwendbare Recht zulässt, werden keine weiteren Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die Dienstleistung in die Vereinbarung aufgenommen oder impliziert.

7. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

7.1. Nichts in dieser Vereinbarung wird:

  1. die Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung infolge von Fahrlässigkeit einschränken oder ausschliessen;
  2. die Haftung einer Partei für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung durch diese Partei einschränken oder ausschliessen;
  3. die Haftung einer Partei in einer Weise beschränken, die nach dem anwendbaren Recht nicht zulässig ist; oder
  4. jegliche Haftung einer Partei ausschliessen, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.
 

7.2. Die Anbieterin übernimmt die Haftung für Schäden, die einer leichten Fahrlässigkeit geschuldet sind, höchstens bis zum Gegenwert der während der letzten zwölf (12) Monate vor Eintritt des Schadensereignisses bezogenen Leistungen des Kunden.

7.3. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung:

  1. für die vertrags- oder rechtswidrige Installation, Nutzung und Weitergabe der Dienstleistung;
  2. in Bezug auf entgangene Gewinne, Einkommen, Einkünfte, Nutzungsmöglichkeiten oder Einsparungen;
  3. für jeglichen Verlust von Geschäften, Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten;
  4. für jeglichen Verlust oder Schaden von Goodwill oder Ansehen;
  5. für Schäden, die durch die Nutzung von Software und Dienstleistungen von Dritten entstanden sind, auch wenn sie ein integraler Teil der Dienstleistung sind;
  6. für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, Datenbanken oder Software;
  7. in Bezug auf indirekte oder Folgeschäden oder -verluste; und
  8. für Verluste, die sich aus einem Ereignis höherer Gewalt ergeben, wobei unter «Ereignis höherer Gewalt» ein Ereignis oder eine Reihe damit zusammenhängender Ereignisse zu verstehen ist, das bzw. die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt (einschliesslich z.B. Ausfälle oder Probleme des Internets oder eine Teils des Internets, Hackerangriffe, Angriffe oder Infektionen durch Viren oder andere bösartige Software, Stromausfälle, Arbeitskonflikte, die Drittpersonen betreffen, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Brände, Überschwemmungen, Unruhen, Terroranschläge, Kriege usw.) und die die betroffene Partei durch die Ausübung angemessener Sorgfalt nicht verhindern konnte.
 

8. Datenschutz

8.1. Die Parteien halten die geltenden Datenschutzbestimmungen in Bezug auf die Bearbeitung von Personendaten ein.

8.2. Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, sämtliche Daten offenzulegen, die gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen geschützt sind (nachfolgend und bisher «Personendaten»), und die er der Anbieterin im Rahmen oder in Verbindung mit der Vereinbarung tatsächlich offenlegt.

8.3. Die Anbieterin garantiert, dass:

  1. sie sämtliche Personendaten gemäss der separaten Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung bearbeitet; und
  2. sie über angemessene Sicherheitsmassnahmen (sowohl technischer als auch organisatorischer Art) verfügt, um die im Auftrag des Kunden bearbeiteten Personendaten vor unrechtmässiger oder unbefugter Bearbeitung sowie vor Verlust oder Verfälschung zu schützen.
 

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Die Gebühren sind in Schweizer Franken (CHF) zzgl. MwSt zahlbar.

9.2. Alle Gebühren müssen innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Unterzeichnung der Offerte resp. der Rechnungsstellung durch den Kunden im Voraus bezahlt werden.

9.3. Alle anderen Gebühren oder Abgaben müssen innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist bezahlt werden.

9.4. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird eine Nachfrist von 10 Tagen zur Zahlung angesetzt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Anbieterin berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen und kann den Vertrag ausserordentlich und entschädigungslos kündigen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

10. Vertraulichkeit und Öffentlichkeit

10.1. Die Anbieterin verpflichtet sich, die als vertraulich gekennzeichneten Informationen des Kunden (im Folgenden «vertrauliche Informationen des Kunden») vertraulich zu behandeln und nicht an andere Personen weiterzugeben, es sei denn, dies ist in der Vereinbarung ausdrücklich gestattet. Aus Gründen der Klarheit soll nichts in dieser Ziffer die Anbieterin bei der Beauftragung von Unterauftragnehmer (z.B. Drittanbieter von Internetdienstleistungen) einschränken.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die die Anbieterin dem Kunden (sei es schriftlich, mündlich oder anderweitig) offenbart (nachfolgend «vertrauliche Informationen der Anbieterin»), vertraulich zu behandeln und nicht offenzulegen, es sei denn, dies wird in der Vereinbarung ausdrücklich erlaubt.

10.3. Vertrauliche Informationen einer Partei können von der anderen Partei gegenüber ihren leitenden Angestellten, Mitarbeitenden, Agenten, Versicherern und professionellen Beratern offengelegt werden, vorausgesetzt, der Empfänger ist schriftlich verpflichtet, die Vertraulichkeit der offengelegten vertraulichen Informationen zu wahren.

10.4. Die in dieser Ziffer 10 festgehaltenen Verpflichtungen gelten nicht für:

  1. vertrauliche Informationen, die öffentlich bekannt sind (es sei denn, die vertrauliche Information wurde durch einen Verstoss gegen eine Vertrauenspflicht öffentlich bekannt);
  2. vertrauliche Informationen des Kunden, die sich vor der Offenlegung durch den Kunden im Besitz der Anbieterin befinden, sowie vertrauliche Informationen der Anbieterin, die sich vor der Offenlegung durch die Anbieterin im Besitz des Kunden befinden;
  3. vertrauliche Informationen des Kunden, die die Anbieterin von einer unabhängigen Drittperson erhält, sowie vertrauliche Informationen der Anbieterin, die der Kunde von einer unabhängigen Drittperson erhält, die jeweils das Recht hat, die entsprechenden vertraulichen Informationen offenzulegen; oder
  4. vertrauliche Informationen, deren Offenlegung gesetzlich oder durch eine Regierungs-, Börsen- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist, mit der Massgabe, dass die Partei, die einer solchen Offenlegungspflicht unterliegt, die andere Partei, soweit gesetzlich zulässig, unverzüglich schriftlich von der Offenlegungspflicht in Kenntnis setzen muss.
 

10.5. Keine der Parteien wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei öffentliche Bekanntmachungen in Bezug auf die Bestimmungen der Vereinbarung (einschliesslich Pressemitteilungen, öffentliche Bekanntmachungen und Marketingmaterialien) machen. Ungeachtet des Vorgenannten ist die Anbieterin berechtigt, den Kunden in jeder öffentlichen Bekanntgabe zu Referenzzwecken für den Kunden zu identifizieren und zu benennen. Insbesondere ist die Anbieterin berechtigt den Firmennamen des Kunden inkl. Firmenlogo auf der Homepage (realview.ch) und deren Social Media Plattformen als Referenz zu publizieren. Möchte die Anbieterin weitere Informationen präsentieren, benötigt sie die schriftliche Bestätigung des Kunden.

11. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

11.1. Die Parteien können nach Unterzeichnung der Offerte nicht mehr von der Vereinbarung zurücktreten.

11.2. Die Parteien können eine Vertragslaufzeit vereinbaren, die entweder unbefristet und kündbar (im Folgenden „Nutzerbezogene Vereinbarung“) oder befristet und unkündbar (im Folgenden „Projektbezogene Vereinbarung“) ist.

11.3. Eine Nutzerbezogene Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, die sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate verlängert, sofern sie nicht mindestens drei Monate vor Ablauf von einer der Parteien gekündigt wird.

11.4. Eine Projektbezogene Vereinbarung hat eine befristete Vertragslaufzeit, die zu dem von den Parteien festgelegten Zeitpunkt ohne weiteres endet.

11.5. Der Kunde hat das Recht zu einer ausserordentlichen Kündigung durch schriftliche Mitteilung, sowie Anspruch auf die anteilsmässige Rückerstattung, sofern dem Kunden aufgrund einer Änderung gemäss Ziffer 15.5 ein Nachteil entsteht. Der Kunde hat glaubhaft nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Bestellung aufgrund dieser Änderungen kein Vertragsabschluss stattgefunden hätte.

11.6. Jede Partei kann die Vereinbarung ausserordentlich durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei:

  1. einen Verstoss gegen eine der Bestimmungen der Vereinbarung begeht und:
    1. der Vertragsbruch nicht behebbar ist; oder
    2. der Vertragsbruch behebbar ist, die andere Partei es jedoch versäumt hat, diesen innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zur Behebung zu korrigieren. Dazu gehört insbesondere auch das Unterlassen von Gebührenzahlungen durch den Kunden nach erfolgter Mahnung; oder
    3. fortlaufend gegen Bestimmung der Vereinbarung verstösst (unabhängig davon, ob diese Verstösse zusammengenommen einen wesentlichen Verstoss darstellen).
  2. die andere Partei:
    1. aufgelöst wird;
    2. die Ausübung aller (oder im Wesentlichen aller) ihrer Geschäfte einstellt;
    3. nicht in der Lage ist oder sein wird, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen;
    4. zahlungsunfähig ist oder wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird; oder
    5. die Liquidation der anderen Partei angeordnet wird oder die andere Partei einen Beschluss über ihre eigene Liquidation fasst (ausser zum Zwecke einer Umstrukturierung eines zahlungsfähigen Unternehmens, bei der das entstehende Unternehmen alle Verpflichtungen der anderen Partei aus der Vereinbarung übernimmt).
 

12. Auswirkungen der Kündigung

12.1. Mit der Beendigung der Vereinbarung treten alle Bestimmungen der Vereinbarung ausser Kraft, mit der Ausnahme, dass die folgenden Bestimmungen der Vereinbarung fortbestehen und weiterhin wirksam sind (in Übereinstimmung mit deren Bedingungen oder anderweitig auf unbestimmte Zeit): Ziffer 4, 5, 7, 10 und 12.2 dieser AGB.

12.2. Mit der Beendigung der Vereinbarung wird der Zugang zur Dienstleistung geschlossen und die Datenbank vom Server entfernt. Das betrifft auch sämtliche Dokumente, die direkt via Cloud-Upload versendet werden. Der Kunde ist für die Aufbewahrung seiner Daten verantwortlich. Bis spätestens drei Wochen nach Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde von der Anbieterin die Herausgabe seiner Daten verlangen. Anschliessend werden die Kundendaten gelöscht.

12.3. Die Kündigung der Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufenen Verbindlichkeiten und Rechte einer der Parteien.

13. Ereignis Höherer Gewalt

13.1. Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass eine der Parteien ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen) nicht oder verspätet nachkommt, werden diese Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.

13.2. Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung im Rahmen dieser Vereinbarung, die durch ein Ereignis ausserhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht wurde, vorausgesetzt, dass die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über ein solches Ereignis höherer Gewalt informiert und alle angemessenen Anstrengungen unternimmt, um ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung weiterhin zu erfüllen.

13.3. Eine Partei, die von einem Ereignis höherer Gewalt erfährt, das eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung verursacht oder wahrscheinlich verursachen wird:

  1. benachrichtigt die andere Partei unverzüglich; und
  2. informiert die andere Partei über den Zeitraum, für den eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung voraussichtlich anhalten wird.
 

13.4. Wenn das Ereignis höherer Gewalt mindestens dreissig (30) Tage andauert, kann die nicht von dem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

13.5. Die betroffene Partei wird angemessene Schritte unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mildern.

14. Änderungen und anwendbare Rechtsvorschriften

14.1. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Dienstleistung jederzeit anzupassen. Wesentliche Änderungen der Funktionalität werden vorgängig schriftlich angekündigt (E-Mail genügt) und können ein Kündigungsrecht nach Ziffer 11.5 auslösen.

14.2. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Gebühren jederzeit anzupassen. Für laufende Verträge treten die geänderten Gebühren erst mit der nächsten Verlängerung in Kraft.

14.3. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Nutzung der Dienstleistung allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften, insbesondere den Datenschutzbestimmungen, entspricht.

15. Verschiedenes

15.1. Auf die Verletzung einer Bestimmung der Vereinbarung kann nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der nicht vertragsbrüchigen Partei verzichtet werden.

15.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, müssen alle Mitteilungen, die von einer der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung gemacht werden, schriftlich erfolgen und gelten nur dann als ordnungsgemäss zugestellt, wenn sie der anderen Partei persönlich übergeben oder per E-Mail (mit dem per Einschreiben zu übermittelnden Original) zugestellt werden.

15.3. Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig, ungültig und/oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die restlichen Bestimmungen der Vereinbarung in Kraft. Wenn eine rechtswidrige und/oder nicht durchsetzbare Bestimmung rechtmässig oder durchsetzbar wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt dieser Teil als gestrichen, und der Rest der Bestimmung bleibt in Kraft (es sei denn, dies würde der klaren Absicht der Parteien widersprechen; in diesem Fall gilt die gesamte betreffende Bestimmung als gestrichen). Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Lücken der Vereinbarung.

15.4. Keine Bestimmung der Vereinbarung begründet eine Partnerschaft, ein Vertretungsverhältnis oder einen Arbeitsvertrag zwischen den Parteien.

15.5. Die Anbieterin kann diese AGB jederzeit ohne Angaben von Gründen ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden jeweils mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt und unter realview.ch/rechtliches veröffentlicht und können ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 11.5 auslösen.

15.6. Änderungen der Offerte sowie allfällige Nebenabreden zur Vereinbarung zwischen der Anbieterin und dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

15.7. Der Kunde darf seine vertraglichen Rechte und/oder Verpflichtungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.

15.8. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die Anbieterin von Zeit zu Zeit ihre vertraglichen Rechte und/oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung ganz oder teilweise frei an ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts der Anbieterin abtreten kann.

15.9. Jede Partei erklärt sich bereit, alle Dokumente auszuführen (und die Ausführung von Dokumenten zu veranlassen) und alles Weitere zu unternehmen (und zu veranlassen), das vernünftigerweise in der Macht dieser Partei liegt und das notwendig ist, damit die Parteien ihre Rechte ausüben und ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung erfüllen können.

15.10. Diese Vereinbarung wird zum Nutzen der Parteien getroffen und ist nicht dazu bestimmt, einer Drittperson zugute zu kommen oder von Drittpersonen durchsetzbar zu sein. Die Rechte der Parteien zur Kündigung, Aufhebung oder Vereinbarung einer Änderung, eines Verzichts, einer Abänderung oder eines Vergleichs im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung unterliegen nicht der Zustimmung einer Drittperson.

15.11. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienstleistung und insbesondere auf die Software dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Anordnungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienstleistung oder die Software.

15.12. Diese Vereinbarung untersteht materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Die Anbieterin kann als alternativen Gerichtsstand jedes zuständige Gericht weltweit wählen.


Anhang 1 – Service Level Agreement (SLA)

1. Verfügbarkeit des Services

Die Anbieterin unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um eine Verfügbarkeit der Dienstleistung von 99,8 % über das Jahr zu gewährleisten. Die «Ausfallzeit» (berechnet als Differenz zwischen 100% der Zeit in einem Jahr und dem tatsächlichen prozentualen Anteil der Zeit im entsprechenden Jahr, in dem die Dienstleistung verfügbar ist) schliesst eine Nichtverfügbarkeit aufgrund (i) geplanter Wartungsarbeiten; (ii) technischer Störungen in den Webseitenbetriebssystemen der Anbieterin oder anderer Umstände, die sich der Kontrolle der Anbieterin entziehen (z.B. Internetverzögerungen, Netzwerküberlastungen und ISP-Störungen), aus.

2. Support

Die Anbieterin stellt dem Kunden für technische Anfragen die online Support Website realview.ch/service/#supportanfrage zur Verfügung und stellt angemessene interne Ressourcen zur Verfügung, um dem Kunden angemessene Unterstützung zu bieten, jedoch ohne jegliche Ergebnisgarantie. Der Kunde muss alle Anfragen für Support-Dienstleistungen über die Support Website oder per E-Mail an support@realview.ch stellen.

2.1. Reaktionszeit

Die Anbieterin wird sich angemessen bemühen, Support-Anfragen, die über die Online Support-Website, per E-Mail, Telefon oder Support-Chat eingehen, schnellstmöglich und innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten zu beantworten. Alle Anfragen in Bezug auf die Dienstleistung werden nach dem Schweregrad des Problems priorisiert:

Level Supportkanal Service Zeit Reaktionszeit
1 Sämtliche Kanäle Bürozeiten
(gem. Realview.ch/kontakt)
8 Stunden
2 Sämtliche Kanäle Bürozeiten
(gem. Realview.ch/kontakt)
24 Stunden

Wird eine Support-Anfrage ausserhalb der Bürozeiten gestellt, erfolgt die Kontaktaufnahme innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten während der Bürozeiten am nächsten Arbeitstag.

2.2. Zeit für die Lösung des Problems

Die Anbieterin wird sich in angemessener Weise darum bemühen, vom Kunden über die Support Website oder per E-Mail aufgeworfene Fragen, unter Berücksichtigung des Schweregrads des Problems, so schnell wie möglich zu lösen, wobei die Anbieterin keine Lösungszeiten garantieren kann.

3. Messungen

Die Betriebszeit wird anhand der automatisierten Systeme der Anbieterin gemessen. Sie wird auf die Minute genau berechnet, basierend auf der Anzahl der Minuten im jeweiligen Jahr (z.B. ein 365-Tage-Jahr enthält 525’600 Minuten).

4. Begrenzungen der Support-Dienstleistungen

Die Installation der notwendigen Softwarekomponenten sowie die Inbetriebnahme und Einrichtung der IT-Systeme auf Seite des Kunden ist kein Bestandteil der Support-Dienstleistungen.

Die Anbieterin ist im Rahmen der Vereinbarung nicht verpflichtet, Support-Dienstleistungen in Bezug auf Fehler oder Störungen zu erbringen, die dadurch entstanden sind, weil:

a) die Dienstleistung durch den Kunden unsachgemäss genutzt wurde; oder

b) die Dienstleistung auf andere Weise als in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Vereinbarung genutzt wurde.

5. Upgrades

Der Kunde anerkennt, dass die Anbieterin von Zeit zu Zeit während der Vertragslaufzeit nach eigenem Ermessen Upgrades durchführen kann, wobei «Upgrade» neue Versionen und Aktualisierungen bedeutet, sei es zum Zwecke der Behebung eines (Programm-) Fehlers oder eines anderen Problems oder zur Verbesserung der Funktionalität der Dienstleistung. Der Kunde anerkennt, dass solche Upgrades zu Änderungen des Erscheinungsbildes und/oder der Funktionalität der Dienstleistung führen können. Die Anbieterin informiert auf geeignete Weise über die Änderungen, die mit einem Upgrade einhergehen.

Die Anbieterin wird den Kunden im Voraus schriftlich über alle wichtigen Upgrades benachrichtigen. Eine solche Benachrichtigung muss Einzelheiten zu den spezifischen Änderungen der Funktionalität der Dienstleistung enthalten, die sich aus der Anwendung des Upgrades ergeben.

6. Wartungsarbeiten

Die Anbieterin kann ihre Dienstleistung (einschliesslich des Zugriffs auf die Software) aussetzen, um planmässige Wartungsarbeiten durchzuführen, wobei diese Wartungsarbeiten nach Möglichkeit ausserhalb der Bürozeiten (gemäss Abschnitt 2.1 dieses Anhangs 2) durchzuführen sind.

Die Anbieterin verpflichtet sich, den Kunden mindestens zwei (2) Tage im Voraus schriftlich über geplante Wartungen zu informieren, die zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr stattfinden. Dies schliesst Angaben zur erwarteten Downtime ein.

Geplante Wartungen, die zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgeführt werden, bedürfen keiner vorherigen Benachrichtigung des Kunden.

Zudem ist die Anbieterin berechtigt, jederzeit ausserplanmässige und sicherheitsrelevante Updates sowie Änderungen an der Software vorzunehmen, ohne den Kunden vorab zu informieren.

7. Datenspeicherung

7.1. Operative Datenspeicherung

Die Daten werden im Ruhezustand mit einer branchenüblichen Verschlüsselung gespeichert. Die Systeme der Anbieterin werden in Rechenzentren betrieben, die den gängigen Sicherheitsstandards der Branche entsprechen. Zudem verfügen die Server über automatische Ausfallsicherungen und Gesundheitsüberprüfungen.

7.2. Operativer Datentransport

Die gesamte Kommunikation zwischen der Anwendung und internen oder externen Komponenten (z.B. Webbrowser) ist durch eine SSL-Verschlüsselung geschützt.

8. Daten Backups

Backups werden auf einer fortlaufenden Basis in den folgenden Intervallen durchgeführt:

  • täglich
  • wöchentlich (jeden Samstag)

Historische Backups werden wie folgt gespeichert:

  • tägliche Backups werden auf einer fortlaufenden Basis einer 14-Tage-Historie geführt
  • wöchentliche Backups werden auf einer fortlaufenden Basis einer 90-Tage-Historie geführt

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